Beauftragte

Die Landesversammlung des VCP Westfalen kann für besondere Aufgaben Beauftragte wählen. Sie werden für einen Zeitraum von längstens 2 Jahren gewählt und sind der Landesversammlung verantwortlich und berichtspflichtig. Wiederwahl ist möglich. Ständige Beauftragte sind:

a) die*der Bundesratsdelegierte vertritt zusammen mit einem Mitglied der Landesleitung das Land auf dem Bundesrat.

b) die Häuserbeauftragten (Husen/Wiblingwerde) sind für die Verwaltung der Häuser, deren Belegung, Ordnung und finanzielle Verwaltung zuständig.

c) die Friedenslichtbeauftragten vertreten den VCP in der Koordinierungsgruppe für den Friedenslichtgottesdienst in Dortmund und Münster.

d) die*der Beauftragte für die Landesversammlung organisiert den Tagungsort und die Verpflegung der Landesversammlung.

Die Beauftragten der Landesleitung werden von der Landesleitung für spezielle Aufgaben bestimmt. Aufgaben sind z.B. Internationales, Arbeit mit Menschen mit Behinderungen, gegen die Diskriminierung von Schwulen und Lesben im Verband, Delegation in Bundesgremien und außerverbandliche Gremien. Die Beauftragten sind der Landesleitung berichtspflichtig. Sie werden auf eigenen Wunsch oder wegen Dringlichkeit zu Landesleitungssitzungen eingeladen.

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Vakante Beauftragungen