Sonderurlaub für Pfadfinder*innen

Das Land NRW unterstützt ehrenamtliche Mitarbeitende bei Pfadfindertätigkeiten mit Sonderurlaub. Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft können über den rdp NRW Sonderurlaub beantragen.

Voraussetzungen sind eine Grundausbildung (G-Kurs) nach JuLeiCa-Standard und ein Erste-Hilfe-Kurs oder bei helfender Tätigkeit eine Eigngsbescheinigung durch den Träger der Maßnahme.

Schritt 1: Antragstellung (vor der Maßnahme)

  • Antrag hier herunterladen
  • Am Computer ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben
  • Bestätigungen vom Arbeitgeber und Träger der Maßnahme einholen
  • Antrag spätestens 2 Wochen vor Maßnahmebeginn an den rdp NRW schicken
  • rdp NRW prüft den Antrag und sendet dir ein Formular zu

Schritt 2: Bestätigung (während und nach der Maßnahme)

  • Formular selbst unterschreiben
  • Vom Träger der Maßnahme unterschreiben lassen
  • Vom Arbeitgeber Verdienstausfall eintragen und unterschreiben lassen
  • Formular innerhalb von 4 Wochen beim rdp NRW einreichen
  • Du erhältst deine Verdiensterstattung überwiesen

Ausführliche Infos zum Verfahren zur Beantragung von Sonderurlaub

Hier erhaltet Ihr wichtige Informationen zur Beantragung von Sonderurlaub über den rdp NRW, z.B. bei helfender oder leitender Tätigkeit bei Pfadfinderlagern. Weitere Details findet Ihr auf der Homepage des rdp NRW rdp-nrw.de/service/sonderurlaub/ oder auf dem Antragsformular und Merkblatt zur Beantragung von Sonderurlaub.

Rahmen / Voraussetzungen:

Der Antrag auf Sonderurlaub kann nur von Arbeitnehmern gestellt werden, die in der freien Wirtschaft tätig sind und in einem Arbeitsverhältnis mit Arbeitsvertrag stehen.

Ausgeschlossen von der Förderung sind:

  • Beschäftigte im Öffentlichen Dienst
  • Beschäftigte in staatlich überwachten Institutionen
  • Selbständige
  • Absolventen des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJler)
  • Beschäftigte, deren Arbeitgeber gleichzeitig Träger der Maßnahme ist

Neue Regelung

Neben Leitenden können auch Helfende jetzt Sonderurlaub beantragen.

  • Bei leitender Tätigkeit ist eine Grundausbildung und Erste-Hilfe-Kurs erforderlich.
  • Helfer:innen benötigen eine Bestätigung ihrer Eignung durch den Träger der Maßnahme.

Antragstellung

  1. Lade das Antragsformular hier herunter.
  2. Fülle den Antrag am Computer aus und drucke ihn aus.
  3. Lasse den Antrag vom Arbeitgeber und dem Träger der Maßnahme bestätigen.
  4. Schicke den unterschriebenen Antrag per Post oder Scan per E-Mail an den rdp NRW e.V.
  5. Der Antrag muss spätestens 2 Wochen vor Maßnahmebeginn beim rdp NRW e.V. vorliegen.

Antragsbearbeitung

  1. Dein Mitgliedsverband bestätigt dem rdp NRW e.V., dass du als Leiter gemeldet bist.
  2. Der rdp NRW e.V. prüft den Antrag.
  3. Nach Einreichung erhältst du ein Formular zur Bestätigung deiner Tätigkeit.
  4. Der Arbeitgeber trägt den Verdienstausfall ein und bestätigt ihn.
  5. Die Erstattung erfolgt nach Vorlage dieser Bestätigung, spätestens 4 Wochen nach Maßnahmeende.

Hinweis: Sonderurlaub in den Weihnachtsferien erfordert eine Bestätigung bis zum 15. Januar des Folgejahres.